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AUDITTAX Prof. Raber GmbH
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Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß
KapitalwertberechnungFür die erbschaft- und schenkungsteuerliche Bewertung von Renten-, Nutzungs- und Leistungsrechten, meist in Verbindung mit Vermögensübertragungen, wird stets auf den sogenannten Kapitalwert abgestellt. Als Kapitalwert im bewertungsrechtlichen Sinne gilt ein Betrag, der zum Zinssatz von 5,5 % angelegt werden müsste, um unter Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen der vereinbarten laufenden Rentenzahlungsverpflichtung nachkommen zu können. Der Zinssatz von 5,5 % findet sich auch in Kapitalwerten für Nießbrauchs- und Nutzungsrechte wieder (§ 14 Abs. 1 Satz 3 Bewertungsgesetz - BewG). Zinssatz verfassungsgemäßDer Bundesfinanzhof (BFH) hält den Zinssatz ungeachtet des sehr viel niedrigeren Zinssatzes bei der ertragsteuerlichen Vollverzinsung (nur 1,8 % p. a.) für verfassungskonform. Beide Zinssätze stehen nebeneinander und sind nicht miteinander vergleichbar. Stand: 26. August 2026 KontaktLandwehrplatz 6-7D-66111 Saarbrücken Tel.: 06 81 . 93 38 30-0 Fax: 06 81 . 93 38 30-2 E-Mail: info@audittax-wp.de |