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Höhere Freibeträge bei Erbschaftsteuer![]() Positionspapier der CDU/CSUDie mit dem Jahressteuergesetz 2022 ab 2023 beschlossene steuerliche Neubewertung von Grundbesitz führt zu teilweise erheblich höheren Steuerwerten und damit auch zu einem höheren steuerpflichtigen Erwerb. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion ist in vielen Fällen eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer um annähernd 50 % die Folge. Zudem sind Immobilienwerte in den letzten zehn Jahren um bis zu 65 % angestiegen. Höhere FreibeträgeZum Ausgleich der Steuermehrbelastung fordert die Partei höhere persönliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer (Antrag 20/4674). Für Ehegatten und Lebenspartner soll der Freibetrag von bisher € 500.000,00 auf € 825.000,00 ansteigen. Für Kinder sollen die Freibeträge von € 400.000,00 auf € 660.000,00 und für Enkelkinder von € 200.000 auf € 330.000 ansteigen. Eltern und Großeltern sollen statt € 100.000,00 künftig € 165.000,00 und übrige Personen statt € 20.000,00 künftig € 33.000,00 steuerfrei erben können. Stand: 29. Mai 2023 KontaktLandwehrplatz 6-7D-66111 Saarbrücken Tel.: 06 81 . 93 38 30-0 Fax: 06 81 . 93 38 30-2 E-Mail: info@audittax-wp.de |