AUDITTAX Prof. Raber GmbH
Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken
06 81 . 93 38 30-0
Kaufkraftzuschläge 2022![]() Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit ins Ausland, sind diese häufig höheren Lebenshaltungskosten ausgesetzt als es in Deutschland der Fall ist. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehendem Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland. KaufkraftausgleichArbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleichs abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 Einkommensteuergesetz/EStG steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen. Neues BMF-SchreibenDas Auswärtige Amt hat im Schreiben vom 13.4.2022, IV C 5 - S 2341/22/10001 :001 die Kaufkraftzuschläge für 2022 neu festgesetzt. Anpassungen wurden für 2022 vorgenommen, u. a. für Bahrain, Bangladesch, Belgien, Benin, Brasilien, Burkina Faso, Indien, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kambodscha, Kap Verde, Mexiko, Norwegen, Uganda und Großbritannien. Alle neuen ab dem 1.4.2022 geltenden steuerfreien Zuschlagsbeträge in Prozent können auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums als Excel-Datei heruntergeladen werden. Stand: 25. Mai 2022 KontaktLandwehrplatz 6-7D-66111 Saarbrücken Tel.: 06 81 . 93 38 30-0 Fax: 06 81 . 93 38 30-2 E-Mail: info@audittax-wp.de |