Startseite AUDITTAX Aktuelles Karriere
Leistungen Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Wirtschaftsberatung Rechtsberatung
Kontakt Datenschutz Disclaimer Impressum
AUDITTAX Prof. Raber GmbH
Landwehrplatz 6-7, 66111 Saarbrücken
06 81 . 93 38 30-0
Navigation
Navigation

DBA Luxemburg

DBA Luxemburg

Homeofficeregelung

Die Finanzminister von Deutschland und Luxemburg haben diverse Regelungen im bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen/DBA Deutschland-Luxemburg angepasst. Ziel war insbesondere, einer stärkeren Nutzung des Arbeitens im Homeoffice Rechnung zu tragen. Hierzu wurde im Änderungsprotokoll eine Bagatellregelung für Grenzgänger von 34 Tagen pro Kalenderjahr festgelegt. Die Bagatellregelung besagt, dass die Besteuerung des Arbeitslohns dem Tätigkeitsstaat Luxemburg zugewiesen bleibt, wenn die nichtselbstständige Arbeit an nicht mehr als 34 Tagen im Kalenderjahr im Ansässigkeitsstaat (Deutschland) oder in Drittstaaten ausgeübt wird. Eine vergleichbare Regelung wurde auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen.

Weitere Änderungen

Darüber hinaus wurden Anpassungen hinsichtlich der Änderungen im deutschen Recht vorgenommen. Im Einzelnen wurden Änderungen im Hinblick auf die Investmentsteuerreform, die in § 1a Körperschaftsteuergesetz/KStG eingeführte Optionsmöglichkeit für Personengesellschaften, wie eine Körperschaft besteuert zu werden, und die Besteuerung von Real Estate Investment Trusts/REIT vorgenommen.

Inkrafttreten

Die Neuregelungen im DBA gelten ab dem Jahr 2024. 

Stand: 27. November 2023

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

AUDITTAX Prof. Raber GmbH
© 2024 AUDITTAX
Prof. Raber GmbH
Saarland - Großes entsteht immer im Kleinen

Kontakt

Landwehrplatz 6-7
D-66111 Saarbrücken
Tel.: 06 81 . 93 38 30-0
Fax: 06 81 . 93 38 30-2
E-Mail: info@audittax-wp.de
AUDITTAX Prof. Raber GmbH
© 2024 AUDITTAX
Prof. Raber GmbH
Saarland - Großes entsteht immer im Kleinen